Darf der Vermieter in Italien Strom, Gas und Wasser beim säumigen Mieter abstellen

Darf der Vermieter in Italien Strom, Gas und Wasser beim säumigen Mieter abstellen?

In Italien darf ein Vermieter die auf seinen Namen laufenden Verträge für Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser) nicht kündigen oder unterbrechen, auch wenn der Mieter keine Miete mehr zahlt. Das italienische Zivilgesetzbuch (Codice Civile) schreibt in Artikel 1575 vor, dass der Vermieter dem Mieter die Immobilie in gutem Zustand überlassen und so instand halten muss, dass sie für den vereinbarten Zweck nutzbar bleibt. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung der grundlegenden Versorgungsleistungen. Selbst bei Zahlungsverzug ist der Vermieter nicht berechtigt, die Versorgung abzustellen, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. Im Gegenteil: Wer dies tut, riskiert eine Straftat, denn wer sich ohne richterliche Entscheidung selbst Recht verschafft – etwa durch das Abstellen von Strom oder Wasser – kann angezeigt und zu einer Geldstrafe von bis zu 516 Euro verurteilt werden (sog. “esercizio arbitrario delle proprie ragioni ” laut Art. 392 des it. Strafgesetzbuchs). Zusätzlich könnte der Mieter Schadenersatz wegen der verursachten Unannehmlichkeiten verlangen. Auch wenn ein Räumungsverfahren langwierig sein kann, ist es der einzig zulässige Weg, die Wohnung rechtlich zurückzuerhalten.

Der Vermieter muss auf die gerichtliche Bestätigung der Räumungsklage und das Einschreiten des Gerichtsvollziehers warten. Um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, könnte es sinnvoller sein, so vorzugehen: entweder die Verträge für Energieversorgung direkt auf den Mieter laufen zu lassen – dies sollte ausdrücklich im Mietvertrag geregelt werden; oder eine Bürgschaft zu verlangen, welche die Mietzahlungen und etwaige Schäden absichert. Diese Vorsichtsmaßnahmen bieten dem Vermieter größeren Schutz und senken das Risiko bei zahlungsunzuverlässigen Mietern.