Vielleicht wissen es nicht alle, aber in Italien gibt es gesetzliche Grenzen für die Nutzung von Bargeld. Diese Grenze wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. In bestimmten Zeiträumen war es sogar nicht erlaubt, Zahlungen in bar von mehr als 1.000,00 € vorzunehmen. Heute ist diese Grenze höher, und so darf man im Jahr 2025 Bargeldzahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro leisten. Diese Grenze gilt nicht nur für Zahlungen zwischen Privatpersonen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen, sondern auch für Darlehen zwischen Familienmitgliedern. Die Übertragung eines die Grenze von 5.000 Euro überschreitenden Betrags ist nur über Banken, die italienische Post (Poste Italiane S.p.A.), E-Geld-Institute oder Zahlungsinstitute erlaubt – also nur über nachverfolgbare Zahlungsmethoden. Das Ziel dieser Vorschrift ist es, die Nachverfolgbarkeit von Zahlungen zu ermöglichen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Grenze von 5.000 Euro gilt für Transfers von Bargeld oder Fremdwährung zwischen verschiedenen Personen auch unter Verwandten (z.B. auch Schenkungen und Darlehen innerhalb der Familie) ohne Einbeziehung von Finanzintermediären. Die Grenze darf nicht durch mehrere kleinen Zahlungen umgangen werden. Eine Ausnahme besteht für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 15.000 Euro, sofern dieser a) durch den Einzelhandel oder von Reiseagenturen durchgeführt wird; b) an natürliche Personen gerichtet ist, die weder die italienische Staatsbürgerschaft noch die eines EU- oder EWR-Landes (Liechtenstein, Island und Norwegen) besitzen und außerhalb Italiens wohnhaft sind. Um diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen, muss jedoch der Verkäufer bzw.
Dienstleister folgendes vornehmen: 1) vor der Transaktion eine Mitteilung an die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) senden, in der das Konto angegeben wird, auf das das erhaltene Bargeld eingezahlt werden soll; diese Mitteilung muss ausschließlich elektronisch direkt persönlich oder über einen Bevollmächtigten erfolgen; 2) zum Zeitpunkt des Kaufs eine Kopie des Reisepasses des Kunden einholen, eine Selbsterklärung (autocertificazione) des Kunden erhalten, in der dieser bestätigt, dass er kein italienischer Staatsbürger ist und außerhalb Italiens wohnt, sowie innerhalb des ersten Werktags nach der Transaktion das Bargeld auf sein Konto einzahlen und an das Finanzinstitut eine Kopie der Mitteilung an die Steuerbehörde übergeben.
Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Grenzen? Für ab dem 1. Januar 2022 begangene und geahndete Verstöße: für Beträge bis zu 250.000 Euro wird eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 50.000 Euro verhängt; für Beträge über 250.000 Euro beträgt die Strafe zwischen 5.000 und 250.000 Euro.Darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften zur Einschränkung der Bargeldverwendung. Seit dem 1. Januar 2020 sind Steuerzahler verpflichtet, Zahlungen für die Ausgaben, die zu den wichtigsten Steuerabzügen von der italienischen Einkommensteuer IRPEF in der Höhe von 19% berechtigen, ausschließlich über nachverfolgbare Zahlungsmethoden zu leisten. Eine Ausnahme gilt nur für Ausgaben im Gesundheitsbereich für den Kauf von Medikamenten, medizinischen Geräten sowie für gesundheitliche Dienstleistungen in öffentlichen oder privaten mit dem nationalen Gesundheitsdienst (SSN) akkreditierten Einrichtungen. Außerdem wird zur weiteren Einschränkung des Bargeldverkehrs ab dem 1. Januar 2025 die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben nur dann gewährt, wenn diese mit nachverfolgbaren Zahlungsmethoden beglichen wurden. Dies sind die wichtigsten Aspekte der aktuellen Vorschriften zu diesem Thema. Bevor man in Italien eine größere Summe in bar bezahlt, ist es daher ratsam, sich genau über die geltenden Vorschriften zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.