Schäden durch Wasserinfiltrationen in der Wohnanlage.

Schäden durch Wasserinfiltrationen in der Wohnanlage.

Leider kommt es in Mehrfamilienhäusern ziemlich häufig vor, dass in den Wohnungen Wasser oder Feuchtigkeit austritt. Die Ursache könnten zum Beispiel alte Rohre sein, ein Defekt in der Dämmung der Fassade, des Daches oder der Terrasse, aber auch ein Problem in einer anderen Wohnungen, und sehr oft ist es gar nicht einfach zu verstehen, was die genaue Ursache für die Infiltrationen ist. Da Infiltrationen oftmals Schimmel verursachen können, besteht unter anderem auch Gefahr für die Gesundheit; daher sollten man dringend eingreifen. Unter dem juristischen Gesichtspunkt gäbe es viele Aspekte, die vertieft werden müssten, aber es ist zum Beispiel schon hilfreich zu wissen, dass die Verantwortung nicht unbedingt bei der Eigentümergemeinschaft (also des gesamten “condominio”)  liegt, sondern sie könnte bei einem anderen Miteigentümer liegen, so dass es also als erstes wichtig ist, die Ursachen für die Infiltration herauszufinden, um den Verantwortlichen zu identifizieren und somit zu verstehen, gegen wen man vorgehen müsste. Zur Findung der Ursache sollte man sich an einen Fachmann wenden (zum Beispiel einen Installateur, einen Architekten oder einen Ingenieur) und ein Gutachten erstellen lassen.  Es ist ratsam, auch zu versuchen, weitere Schäden zu vermeiden und zum Beispiel die Einrichtung seiner Wohnung in Sicherheit zu bringen, da man keinen Schadensersatz für Schäden fordern könnte, die man hätte vermeiden können. Wenn die Infiltration von gemeinschaftlichen Teilen des “condominio” ausgeht (zum Beispiel ein Problem mit der Fassade, dem Dach des Wohngebäudes oder den Rohrleitungen, die das Wasser zu den verschiedenen Wohnungen bis zum dem Punkt bringt, wo dann die Rohrleitungen der verschiedenen Wohnungen beginnen), muss man sofort den Hausverwalter miteinbeziehen, der dann seinerseits, die Versicherung des Kondominiums  in den in der Versicherungspolice angegebenen Fristen informiert.  Für den Fall, dass jedoch die Verantwortung für die Infiltrationsschäden bei einem einzelnen Wohnungseigentümer liegt (und nicht beim Kondominium), muss man sich an letzteren wenden. Sollte man keinen außergerichtlichen Vergleich zu den Ursachen für die Infiltration, die Schadenshöhe und die auszuführenden Arbeiten finden, oder der Nachbar eine Zusammenarbeit für die Beseitigung der Infiltrationen verweigern sollte, bleibt leider nur der Weg, gerichtlich vorzugehen, um auch einen gerichtlich bestellten Gutachter ernennen zu lassen.